Wiederkehrende Überprüfung von Gas-Innenanlagen
Warn- und Hinweispflicht des Installateurs
Die wiederkehrende Überprüfung von Gas-Innenanlagen wird in Wien sträflich vernachlässigt. Installateure haben eine Warn- und Hinweispflicht!
Damit Gasanlagen eine höchstmögliche Sicherheit gewährleisten können, ist es nicht nur erforderlich, dass sie fachgerecht errichtet werden, sondern auch, dass sie wiederkehrend gewartet und überprüft werden.
Neben der jährlich erforderlichen Wartung der Therme ist auch die Überprüfung der Gasleitungen im Haus und den einzelnen Wohnungen regelmäßig erforderlich. Die ÖVGW-Richtlinie G10, die als Stand der Technik gilt, schreibt die Überprüfung aller Gasinnenleitungen alle 12 Jahre vor.
Obwohl es derzeit in Wien – im Gegensatz zu Niederösterreich – keine gesetzliche Verpflichtung zur wiederkehrenden und regelmäßigen Überprüfung von Gasanlagen besteht, stellt die Nichtbeachtung dieser Überprüfungspflicht nach G10 eine Verwaltungsüberübertretung dar. Denn nach § 9 (1) Wiener Gasgesetz ist die Gasanlage in all ihren Bestandteilen nach dem Stand der Technik zu betreiben und in Stand zu halten.
Es ist daher Teil der Warn- und Hinweispflicht des Installateurs auf diese Überprüfungspflicht hinzuweisen und bei Neuinstallationen von Gasverbrauchsanlagen alle erforderlichen Maßnahmen zu setzen.
Vereinbaren Sie noch heute einen Überprüfungstermin!
Rufen Sie uns unter 01 481 30 99 an oder senden Sie ein Email an sekretariat (at) latt (dot) at. Wir finden dann einen passenden Termin für Sie!