Lassen Sie Ihre Heizgeräte überprüfen!
Ein Service der Therme kann auch im Mietvertrag vorgeschrieben sein. Nicht vergessen wenn Sie aus der Mietwohnung ausziehen und für den Eigentümer / Vermieter einen Nachweis für die Thermenwartung benötigen. Viele Hausverwaltungen verlangen im Namen der Eigentümer den Nachweis über die jährliche Thermenwartung für den Ersatz der Therme – sollte diese defekt werden.
Vor Beginn der Heizperiode sollten Sie Ihre Heizung (die Heizgeräte) überprüfen lassen.
Regelmäßige Thermenwartung
Zu aller erst dient die regelmäßige Thermenwartung der Sicherheit. Durch verschmutzte Geräte kann verstärkt Kohlenmonoxid entstehen. Ein gewartetes Gerät gewährleistet optimale Verbrennung. Damit reduzieren Sie die Heizkosten durch Einsparung von Energie und vermeiden böse Überraschungen wenn es draußen kälter wird.
Nutzen Sie die Möglichkeit – Hier finden Sie weitere Informationen über unsere Servicepauschale für Durchlauferhitzer und Kombithermen.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit unserem Sekretariat unter 01 481 30 99 oder senden Sie ein Email an sekretariat (at) latt (dot) at.
Heizperiode
Als Heizperiode wird in der Heizungs- und Klimatechnik der Zeitraum bezeichnet, in dem die Heizanlage in Betrieb genommen werden muss, um die Innentemperatur zu halten. Bezug ist ein Grenzwert der mittleren Außentemperatur, die Heizgrenze, in Österreich mit 12 °C, und ein Richtwert der Innentemperatur, im Allgemeinen 20 °C.